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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Altenhilfe Tübingen gGmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Altenhilfe Tübingen gGmbH.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Deutsche Gebärdensprache

Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit sind nicht in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Dies kann aufgrund unverhältnismäßiger Belastung dieses Jahr nicht mehr durchgeführt werden. Wir sind jedoch um eine Umsetzung für das nächste Jahr bemüht.

Barrierefreiheit von Dokumenten

Die auf der Webseite vorhandenen Dokumente sind, gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO, nicht barrierefrei. Die Dokumente werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.08.2024 erstellt und am 17.12.2024 angepasst.

Die Erstellung dieser Erklärung basiert auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Rückmeldungen bezüglich etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können per Mail an folgende Ansprechpartnerin gerichtet werden:

Altenhilfe Tübingen gGmbH, Frau Katrin Hiller, Wilhlemstraße 87, 72074 Tübingen

Mail: katrin.hiller@ah-tuebingen.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de                                                                                                                                                                               

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.