Der Heimbeirat
ist gewählt von den BewohnerInnen und besteht aus BewohnerInnen und externen Mitgliedern.
Als Bindeglied zwischen BewohnerInnen und Heimleitung hat er die Aufgabe, die Interessen der BewohnerInnen in allen Heimangelegenheiten zu vertreten, und er hat ein Mitwirkungsrecht in Heimangelegenheiten.
Darüber hinaus engagiert sich der Heimbeirat in der sozialen Betreuung der BewohnerInnen.
Heimbeirat zu sein bedeutet, die Möglichkeit zu haben, das Leben im Heim als Wohn- und Lebensort im Sinne der BewohnerInnen mitzugestalten; eine verantwortungsvolle und interessante Aufgabe.
Wie das Heimgesetz vorsieht, können dem Heimbeirat neben BewohnerInnen auch Angehörige, BetreuerInnen, sonstige Vertrauenspersonen, VertreterInnen von Seniorenorganisationen, sowie von der Heimaufsichtsbehörde vorgeschlagene Personen, angehören.
Diese Regelung findet im Heimbeirat der Altenhilfe Tübingen gGmbH mit gutem Erfolg Anwendung.
Die gewählten Heimbeiräte aus der Bewohnerschaft zeigen sich erfreut über die Unterstützung durch die externen Mitglieder. Diese sind auf verschiedene Weise verbunden mit dem Pauline-Krone-Heim bzw. Bürgerheim und bringen zudem aufgrund jahrelanger beruflicher Tätigkeit wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen in die Heimbeiratsarbeit ein.
|